sehr schoener videozusammenschnitt, der farewell privacy trauermaersche, die zur einfuehrung der vorratsdatenspeicherung am 01. april 2012, in verschiedenen staedten oesterreichs stattgefunden haben.
lightning talks wird es auch wieder geben. beide von mir dieses mal. einen zum barcamp graz, das in einem monat ansteht. da gibts dann vielleicht ein paar exklusive vorabinfos und insights… mal schauen ;)
der zweite lightning talk wird nochmal auf die, bis mitte mai laufende, verfassungsklage gegen die vorratsdatenspeicherung in oesterreich hinweisen.
ab 19h ist wie immer come together in der esc und so ab 19:30h werden die sessions beginnen – open end.
wie immer gilt: kommt vorbei, beteiligt euch und wenns fragen gibt, fragt! bevorzugt hier, auf twitter oder dann vor ort.
btw: nochmal danke an thiemo der die webmontag-site weiterhin hosten wird!
mit 1. april ist die vorratsdatenspeicherung in oesterreich in kraft getreten. deshalb wird vorm oesterreichischen verfassungsgerichtshof geklagt.
bei der verfassungsklage koennen alle mitmachen, die einen telefon-, handy- oder internetanschluss in oesterreich auf sich angemeldet haben. die vollmacht solltet ihr bis spaetestens 18.05.2012 an den ak vorrat senden. in den faq’s gibt es weitere informationen zu dem prozedere.
(ich spare mir jetzt die ganzen erklaerungen und begruendungen warum die vorratsdatenspeicherung nicht hinnehmbar ist. dazu gibts auf den verlinkten seiten mehr als genug aufbereitete infos.)
dieser massive und sinnlose eingriff in die grundrechte und die privatssphaere jedes einzelnen kommunikationsteilnehmers in oesterreich wird natuerlich nicht ohne konsequenzen bleiben!
neben der aeusserst erfolgreichen petition “für eine Abschaffung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung 2006/24/EG und Evaluation sämtlicher Terrorgesetze” auf zeichnemit.at, werden auch wirksame rechtliche schritte eingeleitet. am 30. maerz wurde die verfassungsklage gegen die vorratsdatenspeicherung vorgestellt, die von allen mitgezeichnet werden kann, soll und muss. dabei handelt es sich um eine sammelklage die vom ak vorrat vor den verfassungsgerichtshof gebracht wird.
weiters hat anonymous austria nicht nur in den letzten monaten infokampagnen gefahren und heute (neben anderen) zur symbolischen zu grabe tragung der privatssphaere in form von oesterreichweiten demos aufgerufen (#farewellprivacy), es wurden auch unter den hashtags #oppitdog und #opfap enthuellungen zur einfuehrung der vds in oesterreich angekuendigt.
updates zur vorratsdatenspeicherung werden folgen…
kommenden montag, den 16.01.2012, findet wieder der allmonatliche webmontag in graz statt. diesmal mit einem besonderen talk von mihi vom akvorrat.at, zur derzeit laufenden petition gegen die vorratsdatenspeicherung in oesterreich: (klick)
die petition, die sich nicht nur gegen die vds richtet, sondern auch eine evaluierung saemtlicher terrorgesetze einfordert, hat mittlerweile schon ueber 32.000 mitzeichner gefunden (zahl steigend). mihi, der extra aus wien anreist, wird uns nochmal erlaeutern was es mit dieser petition auf sich hat, was die vorratsdatenspeicherung in der derzeitig geplanten form fuer uns bedeuten wuerde und was der akvorrat (dagegen) unternimmt.
ich bitte um anmeldung und zahlreiches erscheinen und dass jeder von euch die petition mitzeichnet!
(btw: wenn jemand von den grazern montag abend noch eine couch bei sich frei hat: der mihi wuerde sich freuen, wenn er auf dieser am abend schlafen koennte. bitte meldet euch, wenn ihr ihm einen schlafplatz anbieten koennt!)
am kommenden donnerstag, den 21.04.2011, finden in graz und linz demos gegen die vorratsdatenspeicherung statt. ihr seid alle aufgefordert da mitzumachen!
Wann/Wo?
Do, 21. April 2011 um 17 Uhr auf der Landstraße
Treffpunkt: Schillerpark
Ungefährer Zeitplan
Nachdem wir uns um 17 Uhr beim Schillerpark gesammelt haben, werden wir um ~17:15 in Richtung Taubenmarkt losgehen.
Um ~18:00 werden wir am Taubenmarkt eintreffen um dort die Kundgebung abzuhalten.
Das offizielle Ende der Demonstration schätzen wir auf ~19 Uhr.
update 2011-04-21:
ich werde auch in graz vor ort sein und wahrscheinlich ein bisschen livetwittern.
ansonsten solltet ihr die hashtags #vds #graz #demo #gegenvds auf twitter im auge behalten.
update 2011-04-23:
fotos gibts hier.
und ich hab auch ein paar bilder gemacht.
andreas und ich haben gestern beim 23. grazer webmontag eine praesentation zum thema vorratsdatenspeicherung gehalten. das thema ist in oesterreich gerade ziemlich aktuell, da deren einfuehrung vor kurzem im nationalrat beschlossen wurde. d.h. ab 2012 werden auch in oesterreich vorratsdaten gesammelt.
aus dem grund, und weil wir beide finden, dass das thema in den oesterreichischen medien derart unterrepraesentiert ist, haben wir uns hingesetzt und versucht ein paar informationen zusammenzutragen.
die folien davon gibts hier (.pdf)
wenn euch da irgendwelche fehler auffallen – melden!
ausserdem waer ich dankbar wenn jemand zu folgenden punkten was weiss: -wann genau ist ein provider von der vorratsdatenspeicherung ausgenommen?
-gibt es in oesterreich derzeit noch irgendwelche initiativen (ausser den in den slides erwaehnten), die sich aktiv dagegenstellen oder aktionen machen?
-ist eventuell schon sowas wie eine verfassungsklage (aehnlich in deutschland) geplant?
-mehr einfache moeglichkeiten/tools zur umgehung der vds?
anfang der woche wurde ja nun auch die vorratsdatenspeicherung (zumindest in ihrer derzeitigen form) in deutschland fuer nichtig erklaert. im anschluss daran, gabs dann natuerlich viel spekulationen, halbwissen, interviews und kommentare in jeder erdenklichen qualitativen bandbreite.
zur sendung selber:
padeluun hat eine sehr gute figur gemacht und bosbach… ja… ich hab das gefuehl, hauptsache der typ haelt sein gesicht in jede kamera, die nicht bei drei auf den baeumen ist. er leiert ja immer seine uebliche “gefahr ueberall…terror…bla…” masche runter, gefuettert mit halbwahrheiten, apfel-birnen-vergleichen und wischi-waschi rhetorik. wenn man so will, hat er also quasi als spiegelbild des derzeitigen zeitgeists, was freiheits- und buergerrechte bei den politischen entscheidungstraegern anbelangt, fungiert.
wie auch immer. ihr koennts in der tube nachschauen und euch auch selber eine meinung bilden
und weil bosbach immer auf argumente setzt – wie er auch nochmal im dritten teil, zum schluss der sendung klarstellt – ist es hier nochmal visualisiert fuer euch ;)
[bild via marax79]
das bundesverfassungsgericht hat der vorratsdatenspeicherung gerade eine schallende ohrfeige verpasst. auch wenn die vorratsdatenspeicherung als solches nicht unbedingt verfassungswidrig ist, so wurde dennoch dem derzeitigen gesetz eine klare absage erteilt. aber das muss man sich dann nochmal alles in ruhe anschauen.
Urteil vom 2. März 2010
– 1 BvR 256/08, 1 BvR 263/08, 1 BvR 586/08 –
Konkrete Ausgestaltung der Vorratsdatenspeicherung
nicht verfassungsgemäß
[…]
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat entschieden, dass die
Regelungen des TKG und der StPO über die Vorratsdatenspeicherung mit
Art. 10 Abs. 1 GG nicht vereinbar sind. Zwar ist eine
Speicherungspflicht in dem vorgesehenen Umfang nicht von vornherein
schlechthin verfassungswidrig. Es fehlt aber an einer dem
Verhältnismäßigkeitsgrundsatz entsprechenden Ausgestaltung. Die
angegriffenen Vorschriften gewährleisten weder eine hinreichende
Datensicherheit, noch eine hinreichende Begrenzung der Verwendungszwecke
der Daten. Auch genügen sie nicht in jeder Hinsicht den
verfassungsrechtlichen Transparenz und Rechtsschutzanforderungen. Die
Regelung ist damit insgesamt verfassungswidrig und nichtig.
[alles lesen]
1. Die §§ 113a und 113b des Telekommunikationsgesetzes in der Fassung des Artikel 2 Nummer 6 des Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG vom 21. Dezember 2007 (Bundesgesetzblatt Teil I Seite 3198) verstoßen gegen Artikel 10 Absatz 1 des Grundgesetzes und sind nichtig.
2. § 100g Absatz 1 Satz 1 der Strafprozessordnung in der Fassung des Artikel 1 Nummer 11 des Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG vom 21. Dezember 2007 (Bundesgesetzblatt Teil I Seite 3198) verstößt, soweit danach Verkehrsdaten nach § 113a des Telekommunikationsgesetzes erhoben werden dürfen, gegen Artikel 10 Absatz 1 des Grundgesetzes und ist insoweit nichtig.
3. Die aufgrund der einstweiligen Anordnung vom 11. März 2008 im Verfahren 1 BvR 256/08 (Bundesgesetzblatt Teil I Seite 659), wiederholt und erweitert mit Beschluss vom 28. Oktober 2008 (Bundesgesetzblatt Teil I Seite 2239), zuletzt wiederholt mit Beschluss vom 15. Oktober 2009 (Bundesgesetzblatt Teil I Seite 3704), von Anbietern öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste im Rahmen von behördlichen Auskunftsersuchen erhobenen, aber einstweilen nicht nach § 113b Satz 1 Halbsatz 1 des Telekommunikationsgesetzes an die ersuchenden Behörden übermittelten, sondern gespeicherten Telekommunikationsverkehrsdaten sind unverzüglich zu löschen. Sie dürfen nicht an die ersuchenden Stellen übermittelt werden.
4. Die Bundesrepublik Deutschland hat den Beschwerdeführern ihre notwendigen Auslagen aus den Verfassungsbeschwerdeverfahren zu erstatten.
[alles lesen]
update2:
die urteilsverkuendung gibts auch bei youtube
damit hier nicht nur noch bildchen und musik kommen, mal wieder ein wenig ernsthafteres zeugs. ist ja auch wichtig und kam in letzter zeit viel zu kurz hier:
* und wie wir alle wissen, benutzen terroristen und durchgeknallte ausschliesslich flugzeuge, um zu zuschlagen. und da hilft natuerlich nur das aktuelle allheilmittel der nacktscanner. weil wir sonst alle sterben werden!11!!!!
so – und jetzt hirn bitte wieder anschalten. ca. ab minute 17 wirds interessant. da wird vorgefuehrt wieviel sicherheit die dinger bringen. und achtet da mal auf den typen, der den nacktscanner bewirbt/bedient… gnihihihi: stream1
[via diax’s rake] stream2
[via blinkenlicht]
* zum schluss noch das wichtigste. ein kurzer, aber aeusserst praegnanter ausschnitt aus der gerade verlinkten sendung ueber nacktscanner. werner gruber fasst in aller kuerze und einfachheit nochmal zusammen, was wirklich effektiv gegen terrorismus helfen wuerde
morgen (am 15.12.2009) findet die muendliche verhandlung zur vorratsdatenspeicherung, im bundesverfassungsgericht in karlsruhe statt. da viele nicht vor ort sein koennen, gibts natuerlich auch moeglichkeiten, das ganze im netz zu verfolgen. der ak vorrat fasst auf einer seite die wichtigsten links und informationen zusammen:
Informationen und Aktionen zur Mündlichen Verhandlung
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung begleitet die Mündliche Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts am 15.12.2009 wie folgt:
Pressekonferenz und Fototermin
Ab 8.00 Uhr veranstalten wir im DGB-Haus (Ettlinger Str. 3a, Karlsruhe) ein öffentliches Pressegespräch (vorläufige Teilnehmerliste). Dieses Pressegespräch wird auch in das Internet übertragen werden (Link). Im Anschluss an die Pressekonferenz wird vor dem Bundesverfassungsgericht ein Fototermin stattfinden.
Live-Bericht von der Mündlichen Verhandlung und Informationsraum
Ab 10.00 Uhr bieten wir im Internet einen vorratsdatenfreien Live-Bericht über den Verlauf der Mündlichen Verhandlung an (Link). Dieser Live-Bericht kann in Karlsruhe auch in unserem öffentlichen Informationsraum im DGB-Haus (Ettlinger Str. 3a, Karlsruhe) verfolgt werden, wo er an die Wand projeziert und gemeinsam verfolgt werden wird (“public viewing”).
Infostände
In Karlsruhe werden wir außerdem vor dem Bundesverfassungsgericht und in der Fußgängerzone Informationsstände und eine große Informationswand über die Vorratsdatenspeicherung aufstellen.
Mitmachen
Wenn Sie uns in Karlsruhehelfen möchten, sind Sie herzlich willkommen (siehe auch die Planungsseite). Wenn Sie Fragen haben, schreiben Sie uns einfach.
desweiteren wird man sich sicherlich auch ueber twitter am laufenden halten koennen. ich gehe mal davon aus, dass (neben einigen anderen auch) @akvorrat, @chaosupdates und @foebud informationen rauslassen werden.
der europaeische gerichtshof hat die klage irlands abgewiesen. im wesentlichen ging es bei der klage nur um formal-juristisches, also nicht um die wichtigen grundsatzfragen wie datenschutz und privatssphaere. deshalb wuerde ich das urteil jetzt auch nicht allzu schwarz sehen, auch wenns natuerlich schade ist.
in der pressemitteilung findet sich darauf auch ein kleiner, wichtiger hinweise:
Der Gerichtshof stellt zunächst klar, dass sich die von Irland erhobene Klage allein auf die Wahl
der Rechtsgrundlage bezieht und nicht auf eine eventuelle Verletzung der Grundrechte als Folge
von mit der Richtlinie verbundenen Eingriffen in das Recht auf Privatsphäre.
Der Gerichtshof stellt fest, dass die Richtlinie auf einer geeigneten Rechtsgrundlage
erlassen worden ist.
wenn sich also karlsruhe und auch andere mit den grundrechtsfragen auseinandersetzen, sieht es wieder ganz anders aus.
update
nach dem eugh-urteil sieht sich nun leider auch oesterreich dazu veranlasst, die vorratsdatenspeicherung umzusetzen. diese soll auf die mindestdauer von 6 monaten festgelegt werden. laut justizministerium soll der entsprechende gesetzesentwurf bis 15. maerz verabschieded werden.
via derstandard
Sie sei nicht auf einer geeigneten Rechtsgrundlage erlassen worden, da sie sich unzulässiger Weise ausschließlich auf die Binnenmarktkompetenz (Artikel 95 EG) als Rechtsgrundlage und nicht auf die dritte Säule und zwar die für Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen als Rechtsgrundlage, beruft. Der Inhalt der Richtlinie habe aber mit dem Binnenmarkt und dessen Harmonisierung nichts zu tun. Die Vorratsdatenspeicherung hätte durch einen einstimmigen Rahmenbeschluss des Ministerrats eingeführt werden müssen. Ähnlich begründete auch die Slowakei ihre Gegenstimme im Ministerrat.
[wikipedia]
nichtsdestotrotz, wuerde die vds dann fuer unrechtmaessig erklaert, haette das ja trotzdem positive auswirkungen.
sollte die vds, dennoch als rechtskraeftig angesehen werden, so laufen immerhin noch andere klagen. beispielsweise in deutschland, die verfassungsbeschwerden vom ak vorrat und burkhard hirsch. und spaetestens da, wird die vorratsdatenspeicherung wieder gekippt.