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GEMA vs Musikpiraten / Free! Music! Contest 2012 Sampler

Gestern gab es gleich zwei große Meldungen von den Musikpiraten. Zum Einen wurde das erstinstanzliche Urteil in der Sache GEMA vs. Musikpiraten verkündet. Zum Anderen stehen die Gewinner des diesjährigen Free! Music! Contest fest.


Zur Klage GEMA gegen die Musikpiraten:
Das Amtsgericht Frankfurt hat das erstinstanzliche Urteil zur Klage GEMA vs. Musikpiraten verkündet.

Hintergrund:

»Dragonfly« wurde unter dem Pseudonym »Texas Radio« 2011 zum Free! Music! Contest eingereicht. Dieses Pseudonym wird von den Musikern Electronico und ElRon XChile genutzt, die beide nicht wünschen, dass ihre bürgerliche Identität mit ihrer Tätigkeit als Musiker in der Band texasradiofish verknüpft werden kann. Das deutsche Urheberrechtsgesetz sieht explizit die Möglichkeit der pseudonymen und anonymen Veröffentlichung vor und gewährt so veröffentlichten Werken eine 70-jährige Schutzfrist. Innerhalb dieser sind auch die Lizenzbedingungen der Creative Commons-Lizenzen nach Ansicht der Musikpiraten voll gültig – was eine Lizenzforderung der GEMA kategorisch ausschließt.

»Die Begründung der GEMA, sie könne aufgrund der Nutzung eines Pseudonyms keine Überprüfung vornehmen, ist auch nachweislich falsch. Bereits bei der Anmeldung können Urheber ein Pseudonym angeben, das für die so genannten Einzeichnungen verwendet wird. Wenn ein Pseudonym nicht in Datenbank der GEMA gefunden werden kann, dann darf sie dafür auch kein Geld verlangen«, erläutert Hufgard. »Auch erfolgt die Abrechnung der GEMA-Gebühren aus sogenannten Titellisten ausschließlich aufgrund von Bandnamen und Liedernamen. Wenn hier eine Zuordnung möglich ist, muss auch eine Prüfung für eine CD-Produktion entsprechend möglich sein.«

Wie gesagt, das Gericht hat sich gegen diese Argumentation entschieden und der GEMA recht gegeben. Die Musikpiraten werden auf jeden Fall Berufung einlegen und die Angelegenheit weiter durchklagen.


Die Gewinner des Free! Music! Contest 2012:
Ungeachtet von dem Urteil, befindet sich der Free! Music! Contest 2012 in seiner Abschlussphase. Die Jury – in der ich auch vertreten bin – hat ihre Wertungen abgegeben und die Gewinner stehen fest. texasradiofish – um die es konkret bei der GEMA vs. Musikpiratenklage geht – haben es übrigens auch dieses Jahr wieder auf den Sampler geschafft ;)

Herausgekommen ist ein Sampler mit 36 Titeln, der jetzt in Produktion geht und hier zum Versandkostenpreis vorbestellt werden kann. Natürlich gibt es den Sampler auch kostenlos, legal und zum Weiterverbreiten im Netz:


[Free! Music! Sampler – Freedom & Free Beer]

gema vs. musikpiraten

die gema hat anklage gegen die musikpiraten erhoben. ausloeser dafuer ist der von den musikpiraten durchgefuehrte free! music! contest 2011. dieser contest dreht sich rund um creative commons lizenzierte musik, also musikstuecke, die nicht in den verwertungsbereich der gema fallen. (disclaimer: bei dem contest war ich die letzte beiden jahre jury-mitglied).

in der anklageschrift geht es konkret um den titel “dragonfly” von texasradiofish:

»Dragonfly« wurde unter dem Pseudonym »Texas Radio« zum Wettbewerb eingereicht. Dieses Pseudonym wird von den Musikern Electronico und ElRon XChile genutzt, die beide nicht wünschen, dass ihre bürgerliche Identität mit ihrer Tätigkeit als Musiker in der Band texasradiofish verknüpft werden kann. Das deutsche Urheberrechtsgesetz sieht explizit die Möglichkeit der pseudonymen und anonymen Veröffentlichung vor und gewährt so veröffentlichten Werken eine 70-jährige Schutzfrist. Innerhalb dieser sind auch die Lizenzbedingungen der Creative Commons-Lizenzen nach Ansicht der Musikpiraten voll gültig – was eine Lizenzforderung der GEMA kategorisch ausschließt.

»Die Begründung der GEMA, sie könne aufgrund der Nutzung eines Pseudonyms keine Überprüfung vornehmen, ist auch nachweislich falsch. Bereits bei der Anmeldung können Urheber ein Pseudonym angeben, das für die so genannten Einzeichnungen verwendet wird. Wenn ein Pseudonym nicht in Datenbank der GEMA gefunden werden kann, dann darf sie dafür auch kein Geld verlangen«, erläutert Hufgard.

bei den musikpiraten gibt man sich derzeit optimistisch den fall zu gewinnen.

die vollstaendige stellungnahme zu der anklage gibts bei den musikpiraten.

vorratsdatenspeicherung von eugh nicht abgelehnt

der europaeische gerichtshof hat die klage irlands abgewiesen. im wesentlichen ging es bei der klage nur um formal-juristisches, also nicht um die wichtigen grundsatzfragen wie datenschutz und privatssphaere. deshalb wuerde ich das urteil jetzt auch nicht allzu schwarz sehen, auch wenns natuerlich schade ist.

in der pressemitteilung findet sich darauf auch ein kleiner, wichtiger hinweise:

Der Gerichtshof stellt zunächst klar, dass sich die von Irland erhobene Klage allein auf die Wahl
der Rechtsgrundlage bezieht und nicht auf eine eventuelle Verletzung der Grundrechte als Folge
von mit der Richtlinie verbundenen Eingriffen in das Recht auf Privatsphäre.

Der Gerichtshof stellt fest, dass die Richtlinie auf einer geeigneten Rechtsgrundlage
erlassen worden ist.

wenn sich also karlsruhe und auch andere mit den grundrechtsfragen auseinandersetzen, sieht es wieder ganz anders aus.

update
nach dem eugh-urteil sieht sich nun leider auch oesterreich dazu veranlasst, die vorratsdatenspeicherung umzusetzen. diese soll auf die mindestdauer von 6 monaten festgelegt werden. laut justizministerium soll der entsprechende gesetzesentwurf bis 15. maerz verabschieded werden.
via derstandard

weitere links:
ak vorrat: Nach Entscheidung zu Vorratsdatenspeicherung: Datenschützer weiter zuversichtlich
futurezone: EuGH bestätigt Vorratsdatenspeicherung
netzpolitik: EUGH: Vorratsdatenspeicherung ist legal
datenschutz-blog: EUGH: VDS-Richtlinie ist rechtmässig

vorratsdatenspeicherung: eugh entscheidet am 10.02.2009

in gut drei wochen wird die vorratsdatenspeicherung abgeschafft :) behaupte ich jetzt zumindest mal etwas ueberschwaenglich.

Am Dienstag, 10.Februar 2009 um 9:30 Uhr findet in Luxemburg die Urteilsverkündung zur Vorratsdatenspeicherung statt.
[florian altherr]

es geht um die klage, die irland vof dem europaeischen gerichtshof eingereicht hatte. bei dieser klage geht es aber nicht um die kernprobleme der vds, sondern nur um etwas formal-juristisches:

Sie sei nicht auf einer geeigneten Rechtsgrundlage erlassen worden, da sie sich unzulässiger Weise ausschließlich auf die Binnenmarktkompetenz (Artikel 95 EG) als Rechtsgrundlage und nicht auf die dritte Säule und zwar die für Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen als Rechtsgrundlage, beruft. Der Inhalt der Richtlinie habe aber mit dem Binnenmarkt und dessen Harmonisierung nichts zu tun. Die Vorratsdatenspeicherung hätte durch einen einstimmigen Rahmenbeschluss des Ministerrats eingeführt werden müssen. Ähnlich begründete auch die Slowakei ihre Gegenstimme im Ministerrat.
[wikipedia]

nichtsdestotrotz, wuerde die vds dann fuer unrechtmaessig erklaert, haette das ja trotzdem positive auswirkungen.

sollte die vds, dennoch als rechtskraeftig angesehen werden, so laufen immerhin noch andere klagen. beispielsweise in deutschland, die verfassungsbeschwerden vom ak vorrat und burkhard hirsch. und spaetestens da, wird die vorratsdatenspeicherung wieder gekippt.

[via ak vorrat]