eh, lg muenchen ihr habt sie doch nicht mehr alle! ist da im sueden deutschlands irgendwie die luft anders, oder haben die euch was ins wasser getan?
worum es geht:
eine 16-jaehrige hat ein mash-up aus ein paar fotos erstellt und das fertige ergebnis auf 2 seiten online gestellt. daraufhin hat die urheberin der fotos auf unterlassung geklagt. soweit ganz normal. aber was macht das lg muenchen daraus?
Sie [die eltern] seien verpflichtet, mit ihren Kindern darüber zu sprechen, was diese im Internet beachten müssen, urteilte das Gericht in einer heute bekannt gewordenen Entscheidung. Außerdem erfordere die elterliche Aufsichtspflicht “auch eine laufende Überwachung dahingehend, ob sich die Internetnutzung durch das Kind in dem durch die einweisende Belehrung gesteckten Rahmen bewegt”, hieß es zur Begründung (Az. 7 O 16402/07).
super – permanente ueberwachung der eigenen kinder. ganz gross liebes lg. aber halt…wartet, als ob das noch nicht reichen wuerde, der naechste hammer folgt fast im gleichen atemzug.
die eltern entgegneten daraufhin, dass sich ihre tochter besser mit dem internet auskenne und dass die eltern ihr kind auch schlecht die ganze zeit kontrollieren koennten. darauf das gericht:
Die Beklagten hätten ihre elterliche Aufsichtspflicht verletzt. Sie müssten generell Maßnahmen dafür treffen, um Schädigungen Dritter durch ihr Kind zu verhindern. Ein mit dem Internet verbundener Computer sei hier gleichzusetzen mit einem “gefährlichen Gegenstand”.
[alles lesen]
ich glaub es hackt!
das urteil ist zwar noch nicht rechtskraeftig, aber das ist doch echt mal krass, was sich das lg muenchen da geleistet hat. man hat das gefuehl ein telefon mit waehlscheibe ist die groesste technische errungenschaft, die die muencher richter zu hause stehen haben.
[via fefe]
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