in der online-ausgabe der “sz” gibt es einen kleinen artikel zum thema online-durchsuchungen:
“[…] Die Begründungen klingen exakt so wie einstmals bei der Einführung des Lauschangriffs: Es dürfe keine rechtsfreien Räume und keine Sicherheitsdefizite geben.
Heute heißt die Bedrohung “internationaler Terrorismus”; damals hieß sie “organisierte Kriminalität”. Die maßgeblichen politischen Kräfte im Land hatten damals so getan, als hingen Sein und Nichtsein des Staates vom Lauschangriff ab; er wurde zum Wundermittel der Kriminalitätsbekämpfung stilisiert.
Wer ihm nicht zustimmte, galt als nützlicher Idiot des Verbrechers. Also wurde der große Lauschangriff gegen den Widerstand aller vertraulich arbeiten Berufsgruppen (von den Ärzten bis zu den Pfarrern) im Jahr 1998 Gesetz.
Fünf Jahre später fand vor dem Bundesverfassungsgericht die mündliche Verhandlung über diesen Lauschangriff statt – und dabei stellten sich die Ankündigungen über seine angeblich ungeheuere Bedeutung als Übertreibung heraus.
So kleinlaut und unsicher wie damals vor dem höchsten Gericht hat man Regierungsvertreter und Kriminalisten selten erlebt. […]”
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ich muss immer wieder feststellen, dass sich die geschichte staendig wiederholt. nur gibt es anscheinend eine menge leute die entweder a) zu doof sind das zu merken, b) sowas nicht mitkriegen wollen oder c) ihre eigenen interessen ohne ruecksicht auf verluste durchsetzen wollen. meistens, wie auch in diesem beispiel, scheint letzteres zuzutreffen. das ist auch ein problem, mit dem unsere quasi-demokratie zu kaempfen hat. in den hohen politischen aemter sitzen naemlich nur wirtschaftsvertreter, anstatt volksvertreter.
[auf den artikel gestossen, durch netzpolitik.org]
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