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vorratsdatenspeicherung von eugh nicht abgelehnt

der europaeische gerichtshof hat die klage irlands abgewiesen. im wesentlichen ging es bei der klage nur um formal-juristisches, also nicht um die wichtigen grundsatzfragen wie datenschutz und privatssphaere. deshalb wuerde ich das urteil jetzt auch nicht allzu schwarz sehen, auch wenns natuerlich schade ist.

in der pressemitteilung findet sich darauf auch ein kleiner, wichtiger hinweise:

Der Gerichtshof stellt zunächst klar, dass sich die von Irland erhobene Klage allein auf die Wahl
der Rechtsgrundlage bezieht und nicht auf eine eventuelle Verletzung der Grundrechte als Folge
von mit der Richtlinie verbundenen Eingriffen in das Recht auf Privatsphäre.

Der Gerichtshof stellt fest, dass die Richtlinie auf einer geeigneten Rechtsgrundlage
erlassen worden ist.

wenn sich also karlsruhe und auch andere mit den grundrechtsfragen auseinandersetzen, sieht es wieder ganz anders aus.

update
nach dem eugh-urteil sieht sich nun leider auch oesterreich dazu veranlasst, die vorratsdatenspeicherung umzusetzen. diese soll auf die mindestdauer von 6 monaten festgelegt werden. laut justizministerium soll der entsprechende gesetzesentwurf bis 15. maerz verabschieded werden.
via derstandard

weitere links:
ak vorrat: Nach Entscheidung zu Vorratsdatenspeicherung: Datenschützer weiter zuversichtlich
futurezone: EuGH bestätigt Vorratsdatenspeicherung
netzpolitik: EUGH: Vorratsdatenspeicherung ist legal
datenschutz-blog: EUGH: VDS-Richtlinie ist rechtmässig

vorratsdatenspeicherung: eugh entscheidet am 10.02.2009

in gut drei wochen wird die vorratsdatenspeicherung abgeschafft :) behaupte ich jetzt zumindest mal etwas ueberschwaenglich.

Am Dienstag, 10.Februar 2009 um 9:30 Uhr findet in Luxemburg die Urteilsverkündung zur Vorratsdatenspeicherung statt.
[florian altherr]

es geht um die klage, die irland vof dem europaeischen gerichtshof eingereicht hatte. bei dieser klage geht es aber nicht um die kernprobleme der vds, sondern nur um etwas formal-juristisches:

Sie sei nicht auf einer geeigneten Rechtsgrundlage erlassen worden, da sie sich unzulässiger Weise ausschließlich auf die Binnenmarktkompetenz (Artikel 95 EG) als Rechtsgrundlage und nicht auf die dritte Säule und zwar die für Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen als Rechtsgrundlage, beruft. Der Inhalt der Richtlinie habe aber mit dem Binnenmarkt und dessen Harmonisierung nichts zu tun. Die Vorratsdatenspeicherung hätte durch einen einstimmigen Rahmenbeschluss des Ministerrats eingeführt werden müssen. Ähnlich begründete auch die Slowakei ihre Gegenstimme im Ministerrat.
[wikipedia]

nichtsdestotrotz, wuerde die vds dann fuer unrechtmaessig erklaert, haette das ja trotzdem positive auswirkungen.

sollte die vds, dennoch als rechtskraeftig angesehen werden, so laufen immerhin noch andere klagen. beispielsweise in deutschland, die verfassungsbeschwerden vom ak vorrat und burkhard hirsch. und spaetestens da, wird die vorratsdatenspeicherung wieder gekippt.

[via ak vorrat]