der europaeische gerichtshof hat die klage irlands abgewiesen. im wesentlichen ging es bei der klage nur um formal-juristisches, also nicht um die wichtigen grundsatzfragen wie datenschutz und privatssphaere. deshalb wuerde ich das urteil jetzt auch nicht allzu schwarz sehen, auch wenns natuerlich schade ist.
in der pressemitteilung findet sich darauf auch ein kleiner, wichtiger hinweise:
Der Gerichtshof stellt zunächst klar, dass sich die von Irland erhobene Klage allein auf die Wahl
der Rechtsgrundlage bezieht und nicht auf eine eventuelle Verletzung der Grundrechte als Folge
von mit der Richtlinie verbundenen Eingriffen in das Recht auf Privatsphäre.Der Gerichtshof stellt fest, dass die Richtlinie auf einer geeigneten Rechtsgrundlage
erlassen worden ist.
wenn sich also karlsruhe und auch andere mit den grundrechtsfragen auseinandersetzen, sieht es wieder ganz anders aus.
update
nach dem eugh-urteil sieht sich nun leider auch oesterreich dazu veranlasst, die vorratsdatenspeicherung umzusetzen. diese soll auf die mindestdauer von 6 monaten festgelegt werden. laut justizministerium soll der entsprechende gesetzesentwurf bis 15. maerz verabschieded werden.
via derstandard
weitere links:
ak vorrat: Nach Entscheidung zu Vorratsdatenspeicherung: Datenschützer weiter zuversichtlich
futurezone: EuGH bestätigt Vorratsdatenspeicherung
netzpolitik: EUGH: Vorratsdatenspeicherung ist legal
datenschutz-blog: EUGH: VDS-Richtlinie ist rechtmässig