die gema hat anklage gegen die musikpiraten erhoben. ausloeser dafuer ist der von den musikpiraten durchgefuehrte free! music! contest 2011. dieser contest dreht sich rund um creative commons lizenzierte musik, also musikstuecke, die nicht in den verwertungsbereich der gema fallen. (disclaimer: bei dem contest war ich die letzte beiden jahre jury-mitglied).
in der anklageschrift geht es konkret um den titel “dragonfly” von texasradiofish:
»Dragonfly« wurde unter dem Pseudonym »Texas Radio« zum Wettbewerb eingereicht. Dieses Pseudonym wird von den Musikern Electronico und ElRon XChile genutzt, die beide nicht wünschen, dass ihre bürgerliche Identität mit ihrer Tätigkeit als Musiker in der Band texasradiofish verknüpft werden kann. Das deutsche Urheberrechtsgesetz sieht explizit die Möglichkeit der pseudonymen und anonymen Veröffentlichung vor und gewährt so veröffentlichten Werken eine 70-jährige Schutzfrist. Innerhalb dieser sind auch die Lizenzbedingungen der Creative Commons-Lizenzen nach Ansicht der Musikpiraten voll gültig – was eine Lizenzforderung der GEMA kategorisch ausschließt.
»Die Begründung der GEMA, sie könne aufgrund der Nutzung eines Pseudonyms keine Überprüfung vornehmen, ist auch nachweislich falsch. Bereits bei der Anmeldung können Urheber ein Pseudonym angeben, das für die so genannten Einzeichnungen verwendet wird. Wenn ein Pseudonym nicht in Datenbank der GEMA gefunden werden kann, dann darf sie dafür auch kein Geld verlangen«, erläutert Hufgard.
bei den musikpiraten gibt man sich derzeit optimistisch den fall zu gewinnen.
die vollstaendige stellungnahme zu der anklage gibts bei den musikpiraten.