Tag Archives: openmusiccontest

creative commons music 69 //pornophonique – 8-bit lagerfeuer

pornophonique-8bitlagerfeuer
schande ueber mich. ich hab hier pornophonique noch gar nicht explizit erwaehnt, obwohl die schon eine ganze weile bei mir auf und ab laufen.

die jungs machen so gitarrenmusik mit gameboysounds und das zeug rockt ungemein

eine gitarre.
ein gameboy.
ein c64.
zwei typen.
space invaders samples.
lagerfeuergeschrabbel.
gameboygedudel.
auch gesang mit dabei.
lowtech.
lo-fi.
micro.
porn.

[info]

also im prinzip genau das richtige fuer nerds ;)
das release hat mich sogar soweit ueberzeugt, dass ich mir die cd bestellt habe. diese enthaelt neben der unkonventionellen huelle (eine blechdose) auch 8 verschiedene cover-artworks. also fuer jeden titel 1 eigenes cover (ich finde ja den lemming von nichtlustig, der dem tod das herz bringt, besonders genial). und die cd in vinyl-look. sehr schick und sehr speziell.
die jungs haben es auch dieses jahr auf den open music contest sampler geschafft und erfahren im moment zu recht, innerhalb der freien musikszene (soweit ich das beurteilen kann) einen gehoerige zustimmung. die musik hebt sich wohlwollend von anderer ab (auch wenn pornophonique nicht die ersten sind die sowas machen) und macht ungeheuren spass.

also, runterladen, freude dran haben und die cd bestellen!

zum label: jamendo
zum release: pornophonique – 8-bit lagerfeuer
[direktdownload | .mp3/32:33min/30mb]

die nummer 69 der creative commons music passt ja auch recht gut zu pornophonique :)

gema vs open music contest

anscheinend sieht sich die gema von nun an auch dazu berechtigt fuer gema-freie musik (in dem fall musik unter einre cc-lizenz) geld zu kassieren. konkret geht es um den open music contest. aber erstmal von anfang an:

In Deutschland gilt die sogenannte GEMA-Vermutung. Danach darf die GEMA erst einmal jede Aufführung und Vervielfältigung als GEMA-pflichtig ansehen. Aus diesem Grund muss auch jede Tonträgerproduktion bei der GEMA angemeldet und von dieser geprüft werden, bevor ein deutsches Presswerk mit der Vervielfältigung beginnen kann. Diese sogenannte Freistellung ist auch für völlig GEMA-freie Veröffentlichungen wie den OMC-Sampler zwingend und kann, wie in diesem Fall, zu Fehlalarmen führen.

was dann geschah war, das sich die gema ploetzlich dazu bemaechtigt fuehlte die freien musikstuecke als gema-pflichtig anzusehen und dem asta marburg (der ausrichter des omc) rechnungen zu schicken. gut, kann ja vielleicht mal passieren und mit 1-2 anrufen und einer mail ist es dann wieder getan. nein, natuerlich nicht bei dem verwaltungsmoloch namens gema:

Während es der GEMA gesetzlich gedeckt leicht fällt, nach Verwaltungsfehlern falsche Rechnungen zu verschicken, ist der umgekehrte Weg mit erheblichem Aufwand verbunden. So wurde es uns beispielsweise unmöglich gemacht, jemanden von der zuständigen Forderungsabteilung oder der Buchhaltung direkt zu sprechen. Die auskunftgebenden Personen in den verschiedenen Abteilungen waren jedoch selbst nicht in der Lage, den Fall einzusehen, da dafür eben die Forderungsabteilung zuständig sei. Die Tatsache, dass uns für jeden Titel unterschriebene Erklärungen der Urheber vorliegen, dass diese nicht Mitglied der GEMA sind, machte dort überhaupt keinen Eindruck auf die irrtümliche Gebührenforderung. Als wir uns hierüber beschwerten erhielten wir die die Antwort, als Körperschaft des öffentlichen Rechts müsse der AStA doch wissen, “wie das so mit Behörden läuft”. Bei der GEMA handelt es sich nicht um eine Behörde, sondern einen Verein.
[openmusiccontest.org]

oh mann, was fuer arschloecher bei diesem verein arbeiten. die kriegen es noch nicht mal gebacken ihre arbeit ordentlich zu machen und dann kommen die mit solchen aussagen. bei so einem verein, will man doch nicht ernsthaft eine mitgliedschaft haben.

openmusiccontest (omc#4) bewerbungsfrist startet

ab morgen startet die bewerbungsfrist fuer den 4. openmusiccontest-sampler. teilnahmeschluss ist am 15. juli:

Am 25. Juni 2008 startet die Bewerbungsfrist für den vierten OpenMusicContest (OMC) des Allgemeinen Studierendenausschusses (AStA) der Philipps-Universität Marburg. Der bundesweite Wettbewerb zur Diskussion um die Freiheit von Kultur gilt als eines der größten Real-Life-Events der Creative Commons Community und findet zum ersten Mal im Sommer statt.

“Wir verfolgen modellhaft über Musik das Ziel, in der Öffentlichkeit das Bewusstsein über urheber- und verwertungsrechtliche Konsequenzen der digitalen Informations-Epoche zu schärfen,” sagt M.eik Michalke, der Initiator des OMC.

Teilnehmen können noch bis zum 15. Juli 2008 Bands aller musiklischer Genres — stilistische Vielfalt ist ausdrücklich erwünscht. Zentrale Teilnahmebedingung ist, dass die Bewerbungstitel unter eine Creative Commons-Lizenz gestellt werden: Die Musik wird “frei” und darf je nach gewählter Lizenz kopiert, verändert oder sogar kommerziell genutzt werden. “Diese freien Lizenzen machen die einfache Verbreitung von kulturellen Inhalten wie z.B. Musik möglich und erhöhen so die Aufmerksamkeit für KünstlerInnen und ihr Schaffen,” erklärt Christoph Scheid, Mitglied des Organisations-Teams.

“Wir bieten Musikern attraktive Preise für ihre Teilnahme: Sie können einen großen Auftritt vor einem namhaften Headliner gewinnen, außerdem veröffentlichen wir einen begehrten Sampler mit den besten Einsendungen,” erläutert Marcel Hennes, ebenfalls Mitglied im Organisations-Team. Der kostenlos verteilte Promo-Sampler erschien in den Vorjahren als hochwertiges DigiPak. Er wird zudem zusätzlich auf einer Heft-CD der Zeitschrift LinuxUser veröffentlicht.
[openmusiccontest.org]

[via netzpolitik]