Gestern gab es gleich zwei große Meldungen von den Musikpiraten. Zum Einen wurde das erstinstanzliche Urteil in der Sache GEMA vs. Musikpiraten verkündet. Zum Anderen stehen die Gewinner des diesjährigen Free! Music! Contest fest.
Zur Klage GEMA gegen die Musikpiraten:
Das Amtsgericht Frankfurt hat das erstinstanzliche Urteil zur Klage GEMA vs. Musikpiraten verkündet.
Hintergrund:
»Dragonfly« wurde unter dem Pseudonym »Texas Radio« 2011 zum Free! Music! Contest eingereicht. Dieses Pseudonym wird von den Musikern Electronico und ElRon XChile genutzt, die beide nicht wünschen, dass ihre bürgerliche Identität mit ihrer Tätigkeit als Musiker in der Band texasradiofish verknüpft werden kann. Das deutsche Urheberrechtsgesetz sieht explizit die Möglichkeit der pseudonymen und anonymen Veröffentlichung vor und gewährt so veröffentlichten Werken eine 70-jährige Schutzfrist. Innerhalb dieser sind auch die Lizenzbedingungen der Creative Commons-Lizenzen nach Ansicht der Musikpiraten voll gültig – was eine Lizenzforderung der GEMA kategorisch ausschließt.
»Die Begründung der GEMA, sie könne aufgrund der Nutzung eines Pseudonyms keine Überprüfung vornehmen, ist auch nachweislich falsch. Bereits bei der Anmeldung können Urheber ein Pseudonym angeben, das für die so genannten Einzeichnungen verwendet wird. Wenn ein Pseudonym nicht in Datenbank der GEMA gefunden werden kann, dann darf sie dafür auch kein Geld verlangen«, erläutert Hufgard. »Auch erfolgt die Abrechnung der GEMA-Gebühren aus sogenannten Titellisten ausschließlich aufgrund von Bandnamen und Liedernamen. Wenn hier eine Zuordnung möglich ist, muss auch eine Prüfung für eine CD-Produktion entsprechend möglich sein.«
Wie gesagt, das Gericht hat sich gegen diese Argumentation entschieden und der GEMA recht gegeben. Die Musikpiraten werden auf jeden Fall Berufung einlegen und die Angelegenheit weiter durchklagen.
Die Gewinner des Free! Music! Contest 2012:
Ungeachtet von dem Urteil, befindet sich der Free! Music! Contest 2012 in seiner Abschlussphase. Die Jury – in der ich auch vertreten bin – hat ihre Wertungen abgegeben und die Gewinner stehen fest. texasradiofish – um die es konkret bei der GEMA vs. Musikpiratenklage geht – haben es übrigens auch dieses Jahr wieder auf den Sampler geschafft ;)
Herausgekommen ist ein Sampler mit 36 Titeln, der jetzt in Produktion geht und hier zum Versandkostenpreis vorbestellt werden kann. Natürlich gibt es den Sampler auch kostenlos, legal und zum Weiterverbreiten im Netz: