Tag Archives: arge daten

.at: schule, religion und datenschutz passen nicht zusammen

die arge daten hat heute einen laengeren artikel zum oesterreichischen schulsystem, mit besonderem augenmerk auf daten- und grundrechtsverletzungen, veroeffentlicht. ihr koennt euch ruhig mal den ganzen text durchlesen. da will man echt kein schueler mehr sein.
einen punkt, den man vielleicht auch unter little known facts ablegen koennte, moechte ich besonders hervorheben. irgendwie war mir das zwar noch im hinterkopf und ich wollte auch mal drueber was schreiben, aber gut. das hat sich ja jetzt erledigt. es folgt ein etwas laengerer quote:

Religionsbekenntnis als Bildungsqualifikation?

Eigentlich darf es das schon seit EU-Beitritt nicht mehr geben. Auf Schulzeugnissen, die als Qualifikationsnachweis vielfach vorgelegt werden müssen, dürfen keine sensiblen Daten, wie Religionsbekenntnis oder weltanschauliche Daten enthalten sein. Mit der Richtlinie 95/46/EG, der Datenschutzrichtlinie, dürfen derartige Daten nur unter ganz eingeschränkten Gründen verwertet werden. Unverdrossen wird sowohl Religionsbesuch, Religionsbekenntnis und auch fehlendes Religionsbekenntnis auf Österreichs Zeugnissen vermerkt, sehr zum Ärger einer immer größeren Gruppe von Betroffenen.

Sehr auch zum Ärger jener Integrationswilligen, die angesichts steigender Anti-Semitischer und Anti-Moslemischer Rassismen – zu recht – berufliche Nachteile mit einem “falschen” Religionsbekennntis fürchten.
[…]
Es wäre ganz einfach das Problem zu lösen. Teilnahme am Religionsunterricht und Note könnten in einem eigenen Zeugnis ausgwiesen werden. Wer will, kann es vorlegen oder auch nicht. Genau diese Wahlfreiheit wird bisher erbittert von der Katholischen Kirche abgelehnt.
[BM Claudia Schmied betreibt Grundrechtsverletzungen]

aber wie gesagt, lest euch ruhig auch mal den rest durch.

bm claudia schmied wurde ausserdem ein “zeugnis” ausgestellt, welches ihr auch in form eines offenen briefes hier (.pdf) findet.

e-voting kritiker = kriminell!?

wer meine anderen streams so mitverfolgt, hats auf jeden fall schon mitbekommen: die versuchte Kriminalisierung der E-Voting-Gegner. ich will das aber an dieser stelle auch nochmal dokumentiert wissen und ein wenig kommentieren. kurz zusammengefasst:

Es wurde evaluiert (!), ob Strafanzeige gegen Hans Zeger zulässig wäre und wegen des papierwahl.at-Beitrags “ARGE DATEN stellt Test-Tool für E-Voting-System bereit” und des Verlinkens auf das Test-Tool somit auch die Betreiber der Webseite papierwahl.at. Zu einer Anzeige gegen uns kam es letzten Endes dann doch nicht, aber der Versuch allein ist schon verwunderlich und hinterlässt ein mulmiges Gefühl

als ich davon das erste mal gehoert habe, konnte ich eigentlich auch nur mit dem kopf schuetteln. damit beweisst das bmwf nicht nur, dass sie unausgereifte und intransparente techniken in kritischen anwendungsbereichen pushen, sondern auch, dass ein weiteres ministerium anscheinend sowas von ueberhaupt nicht das internet verstanden hat. internetausdrucker wollen internetwahlen machen – was die ganze sache nochmal ad absurdum fuehrt ;)

an anderer stelle zeigts aber auch mal wieder sehr schoen wie es angedacht wird, mit kritikern umzugehen. gut, es ist nichts weiter passiert diesmal. aber aufgrund dieses links allein schon ueber eine strafanzeige nachzudenken, zeigt doch die voellige inkompetenz und unfaehigkeit des ministeriums.

desweiteren, papierwahl.at macht groesstenteils “nichts weiter” als informationen zu sammeln, aufzuklaeren zu versuchen und bedenken zu aeussern. und auf geaeusserte kritik beispielsweise, bekommt man von offizieller seite, entweder kaum oder wenig zufriedenstellende (die kritik entkraeftende) antworten. seitens papierwahl wurde auch zu keiner fraglichen handlung aufgerufen – nur um das nochmal klar gestellt zu haben.

liebes bmwf, ihr reitet euch da gerade echt immer tiefer rein, mit dieser ganzen e-voting geschichte. epic fail den ihr euch da geleistet habt!

link:
artikel der arge daten

“Datenmissbrauch bei E-Voting”

heute fand im wiener cafe landtmann ein pressegespraech mit kritischen blick auf das thema e-voting (genauer: internetwahlen) statt. dazu geladen waren die oeh-vertreter der uni graz, tu graz, tu wien und hans zeger von der arge daten. bei papierwahl.at gibts dazu einen kurze zusammenfassung:

Es wurde ein rechtlicher Verstoß geortet, wobei die Vorsitzenden der ÖH-Wahlkommissionen nicht dazu befugt gewesen wären, die Daten der Studierenden für eine Wählerevidenz an das BRZ und folglich auch an Scytl weiterzugeben. Florian Ortner, Vorsitzender der ÖH der Universität Graz, präsentierte Briefverkehr inklusive Rechtsgutachten, die den Missstand belegen.
[…]
Er [hans zeger] sehe verfassungs-, menschenrechtliche und grundsätzliche Probleme, wobei das freie, geheime und persönliche Wahlrecht gefährdet seien. In seinem Artikel “eVoting beschädigt Vertrauen in demokratische Prozesse” fasst er die Problematik der elektronischen ÖH-Wahlen zusammen.Zudem wurde Kritik an den hohen Kosten geäußert.

weitere links:
Briefverkehr inklusive Rechtsgutachten (.pdf)
Pressetext “Datenmissbrauch bei E-Voting” (.pdf)
eVoting beschädigt Vertrauen in demokratische Prozesse
E-Voting: ÖH-Vertreter orten Datenmissbrauch