ihr koennt euch doch bestimmt alle noch an diese terroristentierschutzgeschichte erinnern. gegen das vorgehen der polizei hatten sich die betroffenen darauf beim olg wien beschwert, was nichts nutzte, und in weiterer folge dann auch beim ogh. diese beschwerde wurde jetzt ebenfalls abgelehnt und zwar mit der begruendung:
Der von den Gerichten angenommene dringende Tatverdacht stütze sich “auf folgerichtige Schlüsse aus den Beweismitteln”, so der OGH. Die Tierschützer sollen einer seit Jahren bestehenden, auf längere Zeit angelegten, international operierenden, auf schwere Nötigung und Sachbeschädigung ausgerichteten und aus mehr als zehn Personen bestehenden militanten Personengruppe angehört haben.
woohoo, ganz gross. “folgerichtige schluesse aus den beweismitteln” – wtf!? ich mein, was fuer beweise? soweit ich weiss hat die polizei bisher nichts gefunden. es wurden ja die ganze zeit nur irgendwelche vermutungen aufgestellt. aber es geht noch weiter:
Die betreffende Gesetzesbestimmung beschränke sich nicht bloß auf die organisierte Kriminalität im Bereich des Drogenhandels, des Terrorismus und ähnliche Auswüchse grenzüberschreitender Delinquenz, ist der OGH-Entscheidung zu entnehmen. Maßgeblich sei die Ausrichtung auf “schwerwiegende Straftaten”
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schoen dass man gesetze so drehen und wenden kann wie es einem gerade passt. es kann ja schliesslich nicht angehen, dass nur angebliche terroristen und drogenhaendler aufgrund einer wackeliger beweislage inhaftiert werden.