Der Grundsatz der Datensparsamkeit hat sich in Jahrzehnten des Experimentierens mit freiwilligen Verpflichtungen und einem Datenschutzrecht ohne nennenswerte Sanktionsmöglichkeiten nicht in der Praxis durchsetzen lassen. Daher ist angesichts der massiven Datenskandale die Zeit gekommen, durch wirksame Maßnahmen die Unternehmen und Behörden zu verpflichten, so wenig Daten wie möglich zu speichern und den Umgang damit strenger zu kontrollieren.
Das vom Bundesverfassungsgericht im Urteil zur digitalen Intimsphäre [1] festgestellte Recht auf Schutz vor der Erstellung von Persönlichkeitsprofilen muss endlich in konkrete Gesetze gefasst und in der Praxis umgesetzt werden. Der durch das Zusammenführen verschiedener Datenbestände erst ermöglichte tiefgreifende Einblick in das Leben jedes Einzelnen stellt eine signifikante Gefahr für die freie Entfaltung der Persönlichkeit dar und muss mit drakonischen Strafen belegt werden. Die derzeitige Behandlung von Datenverbrechen als Kavaliersdelikt ist in keiner Weise den Folgen für den Einzelnen angemessen.
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das lass ich jetzt einfach mal so stehen.
vor allem punkt 8: ich finde das immer noch so unglaublich, dass die datenschutzbeauftragten immer noch den status haben, den sie aktuell leider haben.