Daily Archives: 2008-03-11

links vom 11-03-2008

golem
Kritik am Datenaustausch zwischen Deutschland und den USA
Reporter ohne Grenzen ruft zum Tag der Meinungsfreiheit auf

heise
Heimliches Überwachungsprogramm des US-Geheimdienstes NSA
Aktivisten und Parteien rufen zum Protest gegen Überwachung auf

fefe
Macbook Air Besitzer kriegt Ärger am Flughafen
Juntas die Technologie baut, mit der sie das Volk unterdrückt kriegen

netzpolitik
Reaktionen auf das Urteil zur Kennzeichen-Erfassung
ProMedia lässt CC-Alben bei Rapidshare zensieren

daten-speicherung.de
Ergebnisse der BKA-Studie zur biometrischen Fahndung mit Videokameras

placa de george orwell

das bild steht glaube ich fuer sich.
placa_orwell
aufgenommen in barcelona.

[via orwell.at]

j!cast zum online-durchsuchungs urteil

die aktuelle folge des j!cast setzt sich mit dem urteil des bundesverfassungsgerichts zur heimlichen online-durchsuchung auseinander:

Datenschützer, Verfassungsrechtler, Politiker aller Parteien, Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble – selten hat man sie in der letzten Zeit in dieser Eintracht erlebt. Doch als das Bundesverfassungsgericht am 27. Februar 2008 die nordrhein-westfälische Ermächtigungsgrundlage für die so genannte Online-Durchsuchung für nichtig erklärte und seine Entscheidung auf ein neues „Computer-Grundrecht“ stützte, waren die Meinungen durchweg positiv, von einem „Geniestreich“ und „Meilenstein“ war die Rede. Wie diese seltene Übereinstimmung zu erklären ist, warum das „Grundrecht auf Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme“ notwendig war und inwiefern sich aus dem Urteil zur Online-Durchsuchung eine Prognose auf die baldige Entscheidung über die Vorratsdatenspeicherung wagen lässt, darüber spricht Jana Semrau mit Prof. Dr. Alfred Büllesbach. Er war unter anderem Landesbeauftragter für Datenschutz in Bremen und in dieser Funktion bereits in das Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht involviert, das als Grundlage für die aktuelle Entscheidung diente: Das Volkszählungsurteil aus dem Jahre 1983.
[zur sendung]

direktdownload .mp3/ca.32min/19mb

truecrypt 5.1 wartet mit einigen verbesserungen auf

seit erscheinen der 5.0 version von truecrypt ist noch nicht all zu viel zeit vergangen. jetz gibt es bereits die 5.1 version die mit einigen verbesserungen aufwartet:

Seit der Version 5.0 kann Truecrypt auch die Systempartition verschlüsseln, auf der das Betriebssystem liegt – sofern der Anwender Windows XP, 2003 oder Vista verwendet. Wurde diese Funktion bisher genutzt, konnte der Rechner allerdings nicht mehr in den Ruhezustand (Hibernate) gebracht werden – nun ist dies möglich. Unter Linux und MacOS X gibt es zudem Kommandozeilen-Optionen, um neue Volumes zu erstellen.

Die Entwickler versprechen unter Windows außerdem eine Geschwindigkeitssteigerung beim Einsatz von AES – je nach Hardwareplattform soll die Ver- bzw. Entschlüsselung von Daten 30 bis 90 Prozent schneller sein. Der Systemstart von einer verschlüsselten Partition soll ebenso schneller erfolgen. Zudem wurde der Truecrypt-Bootloader komprimiert und wird daher als Sicherungskopie auch im ersten Zylinder der Festplatte abgelegt. Sofern der Original-Bootloader kaputt geht, wird die Sicherung automatisch aufgerufen.
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den kompletten changelog gibt’s hier und runterladen geht hier.

kennzeichen-scanning verfassungswidrig

ich weiss, ich bin jetzt schon der x-te der das bringt. aber hey, mal wieder ein paar good news:

Das Bundesverfassungsgericht hat die in Hessen und Schleswig-Holstein praktizierte massenhafte automatische Erfassung von Autokennzeichen als nicht mit dem Grundgesetz vereinbar erklärt.
[…]
Drei Autofahrer aus Hessen und Schleswig-Holstein hatten gegen die anlasslose Erfassung und die entsprechenden Befugnisse in den Polizeigesetzen der beiden Länder Verfassungsbeschwerde erhoben. Sie sahen ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt und befürchteten, dass die Behörden mit den Daten Bewegungsprofile erstellen könnten. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar kritisierte das Kennzeichen-Scanning als “weiteren Mosaikstein in einer Überwachungsinfrastruktur, die alle möglichen Lebensbereiche betrifft”.
[…]
Bei dem angegriffenen Scannen von Kfz-Kennzeichen werden auf ausgewählten öffentlichen Straßen alle Fahrzeuge automatisch mit einer Videokamera ohne besonderen Anlass oder Verdacht erfasst. Das Nummernschild wird dann automatisch mit dem Fahndungsbestand der Polizei abgeglichen, in der Regel mit Dateien des Bundeskriminalamts.
[…]
Allein in Hessen wurden 2007 über eine Million Kennzeichen automatisch gescannt und mit Fahndungslisten abgeglichen. In Bayern sollen es sogar 5,1 Millionen pro Monat sein. Der Erfolg der Maßnahme ist umstritten. Nach Angaben der Kläger gab es in Hessen eine Trefferquote von nur 0,3 Promille. Ins Netz gingen der Polizei demnach meist Autobesitzer, die ihre Versicherungsbeiträge nicht bezahlt hatten.
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