Daily Archives: 2008-02-27

netzpolitiktv 030: richard stallman ueber freie software

der free software guru richard stallman im kurzen gespraech mit markus beckedahl ueber freie software und freiheit allgemein. es werden ein paar grundlegende punkte dargstellt was freie software ist und warum freiheit im allgemeinen doch eine gute sache ist.

das interview dauert knapp 10min. und liegt als .mp4 und als (freies) ogg theora video vor. ein audio-only variante im mp3-format gibt es auch.

oesterreich: autobahnkameras zur verbrechensbekaempfung

na was fuer eine ueberraschung. jetzt wollen auch die oesis ihre kameras auf den autobahnen zur verbrechungsbekaempfung einsetzen. es hat mich eigentlich schon gewundert, dass das nicht schon frueher gekommen ist:

“Haben eine importierte Kriminalität”
Mit den Kameras der ASFINAG wird derzeit der Verkehr überwacht und die Maut von Lkws kontrolliert. Außerdem sind sie in der Section Control, zum Beispiel auf der Südautobahn im Wechselabschnitt, im Einsatz.

Niederösterreichs Sicherheitsdirektor Franz Prucher will diese Anlagen nun auch für die Jagd auf Verbrecher nutzen.

“Wir haben eine importierte Kriminalität, die uns das Leben sehr schwer macht. Wir haben die besten technischen Ausrüstungen auf den Autobahnen. Die dürfen von den Sicherheitsbehörden nicht benützt werden. Die wollen wir nützen. Das wäre notwendig und wichtig, gerade im Bereich der Prävention, um diese Tätergruppen zu erwischen.”
[alles lesen]

“importierte kriminalitaet” – wtf? ja, denn oesterreich importiert neben erdoel u.a. auch kriminalitaet. :)
auch schoen, es ist mal wieder von praevention die rede. das macht mich ja immer in verbindung mit videoueberwachung hellhoerig, da sowas nicht funktioniert. verschiedenste untersuchungen und kriminelle straftaten haben das in der vergangenheit gezeigt. wirklich effektiv kann sowas nur sein, wenn es flaechendeckende ueberwachung gibt (soweit sind wir zum glueck noch nicht). es gibt immer ausweichmoeglichkeiten (bspw. landstrasse benutzen, oeffentliche verkehrsmittel, etc.) und schwaechen in solchen systemen. klar, der normale buerger hat i.d.r. nicht die finanziellen mittel und das noetige knowhow oder die zeit sowas zu unterwandern und wird sich ueberwachen lassen (muessen?). den “richtigen” kriminellen stehen hingegen mittel und wege zur verfuegung.

wenn die das wirklich durchziehen, prophezeihe ich mal, dass die ein paar kleine fische aus dem verkehr ziehen und massenweise unbedeutende straftaeter (parksuender u.ae.)und das dann als riesenerfolg in irgendeiner statistik verbuchen werden, weil man ja soviel mehr kriminelle gefasst hat.
aber die “grossen” werden sich ins faeustchen lachen und andere wege finden bzw. wege finden das zu umgehen.

bverfg-urteil zur heimlichen online-durchsuchung

das duerften ja heute schon einige mitbekommen haben. das bundesverfassungsgericht hat heute ein urteil zur heimlichen online-durchsuchg gefaellt:

1. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) umfasst das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme.
2. Die heimliche Infiltration eines informationstechnischen Systems, mittels derer die Nutzung des Systems überwacht und seine Speichermedien ausgelesen werden können, ist verfassungsrechtlich nur zulässig, wenn tatsächliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut bestehen. Überragend wichtig sind Leib, Leben und Freiheit der Person oder solche Güter der Allgemeinheit, deren Bedrohung die Grundlagen oder den Bestand des Staates oder die Grundlagen der Existenz der Menschen berührt. Die Maßnahme kann schon dann gerechtfertigt sein, wenn sich noch nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit feststellen lässt, dass die Gefahr in näherer Zukunft eintritt, sofern bestimmte Tatsachen auf eine im Einzelfall durch bestimmte Personen drohende Gefahr für das überragend wichtige Rechtsgut hinweisen.
3. Die heimliche Infiltration eines informationstechnischen Systems ist grundsätzlich unter den Vorbehalt richterlicher Anordnung zu stellen. Das Gesetz, das zu einem solchen Eingriff ermächtigt, muss Vorkehrungen enthalten, um den Kernbereich privater Lebensgestaltung zu schützen.
4. Soweit eine Ermächtigung sich auf eine staatliche Maßnahme beschränkt, durch welche die Inhalte und Umstände der laufenden Telekommunikation im Rechnernetz erhoben oder darauf bezogene Daten ausgewertet werden, ist der Eingriff an Art. 10 Abs. 1 GG zu messen.
5. Verschafft der Staat sich Kenntnis von Inhalten der Internetkommunikation auf dem dafür technisch vorgesehenen Weg, so liegt darin nur dann ein Eingriff in Art. 10 Abs. 1 GG, wenn die staatliche Stelle nicht durch Kommunikationsbeteiligte zur Kenntnisnahme autorisiert ist.
Nimmt der Staat im Internet öffentlich zugängliche Kommunikationsinhalte wahr oder beteiligt er sich an öffentlich zugänglichen Kommunikationsvorgängen, greift er grundsätzlich nicht in Grundrechte ein.
[aus dem bverfg urteil]

sehr viele meldungen, meinungen und kommentare sind dazu heute schon eingegangen. der einfachheit halber verweise ich deshalb an zwei stellen, die lesens-/sehens-/hoerenswertes dazu sammeln. zum einen gibt’s bei netzpolitik viele meldungen, zum anderen kann man sich auch bei mellowbox weiterinformieren.

passend dazu waren heute auch einige leute vom ccc vor ort und werden heute abend im chaosradio darueber berichten (habe ich hier schon geschrieben).

fnordfunk 024: betriebssysteme

nachher (17.00-19:00h) laeuft der allmonatliche fnordfunk. heute zum thema betriebssysteme:

Im Studio: ?

In dieser Sendung soll es um die Desktop-Betriebssysteme Windows, Mac OS X und Linux gehen. Wir wollen zum Ausprobieren und zum Umstieg motivieren – vor allem aber dazu, bewußt darüber nachzudenken, warum man ausgerechnet “sein” System benutzt.

anhoeren kann man sich das ganze via livestream.
die sendung gibt’s dann auch die naechsten tage zum nachhoeren als .ogg oder .mp3-file bzw. kann man sich den podcastfeed abonnieren (.ogg-feed / .mp3-feed).

chaosradio 132 – computerverwanzung

heute findet auf radio fritz wieder das allmonatliche chaosradio vom ccc, von 22:00h bis 00:00h, statt. thema der sendung: “Computerverwanzung – Aktuelle Berichterstattung über den Status Quo im Bereich Online-Durchsuchung”.

ankuendigungstext:

Teilnehmer: Jakob Kranz (Moderation), Constanze Kurz, Erdgeist, Frank Rieger

Diesen Mittwoch, am 27. Februar 2008, entscheidet das Bundesverfassungsgericht über die Zulässigkeit staatlichen Schnüffelns in privaten Computern – die so genannten heimlichen Online-Durchsuchung, vulgo Bundestrojaner. Das Urteil wird mit großer Spannung erwartet, da die Hohen Richter bereits während der mündlichen Verhandlung die Absicht des Gerichts bekräftigt haben, die digitale Intimsphäre eines Menschen, in die auch der Staat nicht hineinschnüffeln darf, für das Internet-Zeitalter zu definieren.

Was die Richter der drohenden staatlichen Verwanzung unserer Rechner entgegenzusetzen haben, werdet Ihr live beim Chaosradio 132 erfahren. Kommt der Bundestrojaner, und wenn ja, welche Voraussetzungen müssen vorliegen, damit Eure Festplatte durchsucht werden darf?

Die Reporter des Chaos Computer Club werden bei der Verkündigung des Urteils anwesend sein und noch am Abend zu den Hintergründen und Auswirkungen – auch für eure PCs – Bericht erstatten und mit den Hörern debattieren.

alle empfangsmoeglichkeiten (radio, satellit, internet) koennen auf den fritz seiten abgerufen werden.
wer keine zeit/lust/moeglichkeit hat die sendung heute live zu hoeren, kann sich in den naechsten tagen die sendung hier runterladen bzw den podcast-feed abonnieren.

weitere infos gibt’s auf den seiten vom chaosradio, im chaosradio wiki und im chaosradio blog.