morgen (donnerstag) wird der bildungsausschuss des landes schleswig-holstein ueber den entwurf des neuen landesschulgesetzes diskutieren.
worum geht’s? jeder schueler soll eine lebenslange schueler-id. neben der id sollen folgende daten in der datenbank gespeichert werden:
-angaben zu den besuchten schulen und unterricht
-geschlecht
-geburtsmonat/-jahr
-ersteinschulung
-staatsangehoerigkeit
-nichtdeutsche verkehrssprache
-art der wiederholungen
-schwerpunkte der unterrichtseinheiten (fremdsprachen, foerderschwerpunkt, ganztagsbetreuung)
-nachschulische angaben (ausbildungsberuf/studium, fachrichtung, “stellung im beruf und wohnort”)
-zugriff auf kerndatensaetze der schulen (angaben ueber klasse und kurse, schueleranzahl, zahl der lehrkraefte inklusive karriere oder “lehrkraftsbewegung”)
so, das sollte man jetzt erstmal sacken lassen….
ich kann ehrlich nicht verstehen das so ein abslouter (gefaehrlicher) bloedsinn keine proteste seitens der bevoelkerung, seitens der medien mit sich zieht (oder habe ich das bloss nicht mitbekommen?).
immerhin gibt es noch eine letzte bastion des verstands – die datenschutzbeauftragten. leider ist deren macht auch nur sehr beschraenkt bzw nicht existent. denn viel mehr als ermahnen/kritisieren und versuchen die politiker an der spitze wieder zur vernunft zu bringen, geht leider nicht.
“Der Entwurf des neuen Schulgesetzes wird von den schleswig-holsteinischen Datenschützern kritisiert, weil die Datensammlung zur Erstellung von “Bildungsverlaufsanalysen” die gesamte schulische Karriere umfasst. Dabei ist die ID so gestaltet, dass die Karriere einzelner Schüler verfolgbar wird, trotz Pseudonymisierung und Verwendung einer “zweiten Datenbank”, in der nur die pseudonymen Daten stehen sollen. So erklärt Thilo Weichert, Leiter des unabhängigen Datenschutzzentrums in einer Stellungnahme: “Der Informationsbedarf der Kultusverwaltung darf nicht dazu führen, dass landes- und bald bundesweit ein Register über sämtliche Schülerkarrieren vorliegt. Die Gefahren schon beim Gebrauch sind immens; die Missbrauchsrisiken unüberschaubar. Die Schülerdatei ist als Instrument geeignet, Ausbildungs- und Berufskarrieren zu zerstören.” […]
Insgesamt entsteht nach Ansicht der Datenschützer ein Datenkonglomerat, mit dem die angedachte Pseudonymisierung wieder aufgehoben werden kann. Ein Hintergrundpapier zur neuen Schülerstatistik spricht von einem unverhältnismäßigen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, der wegen der fehlenden Zweckbeschreibung und -begrenzung der Individualstatistik auch ein Verstoß gegen die Normenbestimmtheit sei.”
[hervorhebungen von mir]
[via heise]
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