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BMWF beantwortet Anfrage zu E-Voting bei den ÖH-Wahlen

papierwahl1
(der beitrag ist auch auf papierwahl.at zu lesen)

Vor zwei Monaten reichten Mag. Daniela Musiol und Kollegen eine schriftliche Anfrage an der GRAS, Bundesminister Hahn betreffend E-Voting bei den kommenden ÖH-Wahlen ein. Seit gestern gibt es auf den Seiten des österreichischen Parlaments die Antworten darauf.

Die Anfrage verlangt Auskunft über technische Angelegenheiten, Scytl, die Wahldurchführung, Rechtliches, Kosten und die Zukunft.
Das Bundesministerium macht allerdings teilweise sehr wenig zufrieden stellende Aussagen. So gibt es etwa auf die Frage, wie das System vor Angriffen von außen geschützt werden soll, die Antwort:

Generell werden keine Angriffe erwartet, da Personen, die versuchen, das System zu kompromittieren, rechtlich belangt werden können. […]

Neben vielen vagen und zurückhaltenden Aussagen gibt es aber immerhin noch eine kleine Kostenaufschlüsselung (Frage 5) zu dem Projekt und die Aussage, dass es einen öffentlichen Endbericht geben wird (Datum derzeit noch unbekannt).

zur schriftlichen Anfrage “E-Voting bei ÖH-Wahlen 2009”
zur Beantwortung durch BM Hahn

vorratsdatenspeicherung weckt ermittlerinteresse

Im Rahmen von annähernd 2.200 Ermittlungsverfahren haben Richter von Mai bis Juni 2008 die Offenlegung der Telefon- und Internetverbindungen von Menschen in Deutschland genehmigt. Das ergab eine Kleine Anfrage der FDP-Innenexpertin Gisela Piltz an die Bundesregierung, die der Berliner Zeitung vorliegt. In 934 dieser Verfahren nutzten die Ermittler die Vorratsdaten. Bei 577 weiteren Verfahren liegen keine Angaben darüber vor, ob die Ermittler auf die Vorratsdaten tatsächlich zugegriffen hätten. In 96 Fällen blieb das Auskunftsersuchen der Staatsanwaltschaft ohne Ergebnis.
[golem]

das sind natuerlich nur die versprochenen einzelfaelle von denen immer die rede war – 2200 einzelfaelle. haette man die daten aller mutmasslichen terroristen und schwerverbrecher angefragt waere es sicherlich sehr schnell in die hundert tausende oder so gegangen. das ist doch total verhaeltnismaessig alles ;)

nein, jetzt mal ernst. dass die voraus georakelten ein- bis zweistelligen zahlen von anfang gelogen waren, war den meisten glaube ich klar. wenn nicht, dann habt ihr es jetzt schwarz auf weiss. desweiteren geht aus der anfrage auch nicht hervor, inwiefern die zugriffe auf die vorratsdaten den ermittlungen gedient haben. das steht natuerlich aus gutem grund nicht da drin, da man sich sonst die komplette bloesse geben wuerde.
alles in allem, hat sich damit das bestaetigt was datenschuetzer schon die ganze zeit sagen. die vds weckt begehrlichkeiten, sie haeuft unueberschaubare datenberge an und ihr nutzen ist verschwindet gering und somit in keinste weise verhaeltnismaessig.

und weil ich gerade beim thema vds bin: der bundestag hat heute die ausgleichszahlungen fuer die vorratsdatenspeicherung beschlossen. das heisst, die provider werden fuer ihre hilfssheriff-taetigkeit entschaedigt werden.

das wird aber hoffentlich nicht lange anhalten, da ich immer noch stark auf die verfassungsbeschwerde hoffe.